Preis & Leistung:

Wir brauchen den Vergleich nicht zu fürchten! Hier erfahren Sie Preise und Leistungen unseres Hauses.

Preisliste für den Erholungsurlaub – ab 7 Übernachtungen

Preise pro Nacht in Euro und für 2 Personen. Jede weitere Person 10 Euro

(Kinder je 5 Euro).

1. Januar
9. Januar
15. Juni
21. September
14. Dezember

bis 8. Januar
bis 14. Juni
bis 20. September
bis 13. Dezember
bis 31. Dezember

EUR 65,–
EUR 60,–
EUR 65,–
EUR 60,–
EUR 65,–

Preisliste für Kurzurlaub – unter 7 Übernachtungen

Preise pro Nacht in Euro und für 2 Personen. Jede weitere Person 10 Euro

(Kinder je 5 Euro).

1. Jan.
9. Jan.
15. Juni
21. Sept.
14. Dez.

bis 8. Jan.
bis 14. Juni
bis 20. Sept.
bis 13. Dez.
bis 31. Dez.

erste Nacht

EUR 125,–
EUR 120,–
EUR 125,–
EUR 120,–
EUR 125,–

Folgenacht

EUR 65,–
EUR 60,–
EUR 65,–
EUR 60,–
EUR 65,–

Preiszusatz:

Während der Hauptsaison vermieten wir nur wochenweise, es sei denn es ist eine Buchungslücke entstanden.

Endreinigung:

Nur bei Übernachtungen unter einer Woche, 60,00 Euro sind bereits im Reisepreis erste Übernachtung enthalten (siehe oben).

Übernachtungsabgabe/ Tourismus-Taxe

Die Gemeinden Stein und Wendtorf erheben seit dem 01.01.2020 eine kommunale Aufwandssteuer in Form einer Übernachtungsabgabe/ Tourismus-Taxe.
Dein Gastgeber ist verpflichtet, die Übernachtungsabgabe/ Tourismus-Taxe von dir zu erheben und an das Amt Probstei abzuführen.

Die Übernachtungsabgabe/ Tourismus-Taxe ist keine Kurabgabe. So wird zum Beispiel keine Kurkarte ausgegeben und es stehen keine zusätzlichen Leistungen in Verbindung mit der Abgabe zur Verfügung.

Die Strände sind weiterhin kurabgabefrei.

Wie hoch ist die Abgabe?

Die Übernachtungsabgabe/ Tourismus-Taxe beträgt 4 % der Gesamtkosten für die Unterbringung (inkl. Endreinigung und Nebenkosten, exkl. Verpflegung).
Besteuert werden neben Aufwendungen für die Anmietung von Ferienwohnungen und Hotelzimmern auch die Aufwendungen für die Anmietung von Zeltplätzen, Stellplätzen für Wohnmobile oder Liegeplätzen für Boote.

Die Übernachtungsabgabe/ Tourismus-Taxe greift nicht für Übernachtungen, die aus rein beruflichen Gründen erfolgen, hierzu ist eine entsprechende Erklärung auszufüllen.